I. Allgemeines
1. Für unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es dabei einer
nochmaligen Bezugnahme auf unsere Geschäftsbedingungen bedarf. Die Geltung
unserer Geschäftsbedingungen tritt mit der Annahme des jeweiligen Angebotes
ein, spätestens mit der Entgegennahme der Ware bzw.
sonstigen Leistung.
2. Abweichenden
Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich
anerkannt haben. Durch Schweigen werden abweichende Bedingungen unserer
Vertragspartner keinesfalls Vertragsinhalt.
3. Zusicherung,
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Die für uns
geltenden Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis dürfen
ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
5. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von
§ 24 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB-Gesetz).
II. Vertragsabschluß
1. Unsere
Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist,
Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend.
2. Texte und
Abbildungen in Prospekten, Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen sind nur
annähernd maßgebend. Die Möglichkeit zur Berichtigung bzw. Abänderung
insbesondere bei Irrtümern und technischer Notwendigkeit behalten wir uns
ausdrücklich vor.
3. Für die
Eignung der von uns gelieferten Ware zur Erreichung eines bestimmten Zwecks
wird ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zusicherung keine Gewähr
übernommen.
III. Preise und Gefahrübergang
1. Ist
schriftlich nichts anderes vereinbart bzw. durch uns schriftlich bestätigt,
gelten die Preise unserer jeweils im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen
Preislisten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Abweichend
vereinbarte Preise bei Abnahme bestimmter Mengen gelten nur, wenn diese Mengen
auch vereinbarungsgemäß abgenommen werden.
3. Bei der
Versendung ins Ausland gehen Zölle sowie alle sonstigen Ein- bzw.
Ausfuhrabgaben und Kosten zu Lasten unseres Kunden, sind im Preis also nicht
enthalten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Unsere
Preise gelten in EURO, soweit sie nicht ausdrücklich als DM-Preise ausgewiesen
sind.
IV. Lieferung, Verpackung, Gefahrtragung und
Rücknahme
1. Fristen und
Termine für die Lieferung bzw. Erbringung unserer Leistungen, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt haben, sind unverbindlich.
2. Bei
Überschreitung verbindlicher Fristen und Termine ist unser Kunde zur Setzung
einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt. Ein
Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht unseren Kunden erst
nach dem Ende dieser Nachfrist zu. Haben bereits Teillieferungen stattgefunden,
besteht das Rücktrittsrecht nur für die noch nicht gelieferte Ware, es sei
denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages habe für unseren Kunden
nachweislich kein Interesse mehr.
3. Im Übrigen
sind Ersatzansprüche unseres Kunden wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit
ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
4. Lieferfristen
verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich unser Kunde mit seinen
Vertragspflichten — innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus
anderen Verträgen — in Verzug befindet.
5. Unvorhergesehene
Ereignisse und Fälle höherer Gewalt, wie z. B. Betriebsstörungen,
Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen,
Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe und die Nichtbelieferung durch
Vorlieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer
Auswirkungen von unserer Leistungsverpflichtung. Sollte durch solche Ereignisse
unsere Leistung erst mehr als drei Monate nach dem vorgesehenen Termin möglich
sein, sind wir berechtigt, die am Tage der Leistung gültigen Preise zu
berechnen.
6. Fracht- und
Vorfrachtkosten sowie die Kosten einer vom Kunden gewünschten Verpackung, die
über die werksübliche Verpackung hinausgeht, trägt unser Kunde.
7. Alle
Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt such im Falle frachtfreier
Lieferung.
6. Der
Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen, der dann
auch die hierfür anfallenden Kosten trägt.
g, Die
Rücksendung von Ware ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
zulässig. Sie hat frachtfrei in unversehrtem Zustand unserer Originalverpackung
zu erfolgen. Angebrochene Gebinde und Packungen sind von der Rückgabe
ausgeschlossen.
10. Für den Fall
der Rücknahme behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 10% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Netto-Listenpreises der
zurückgenommenen Ware vor.
11. Eine
Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter
Ware ist ausgeschlossen.
12. Teillieferungen
müssen angenommen und anschließend bezahlt werden.
V. Weiterverkauf
1. Der
Weiterverkauf unserer Ware ist nur in Originalverpackungen gestattet. Die Um-
und Abfüllung unserer Produkte in andere Verpackungen zum Zwecke der
Weiterveräußerung ist nicht statthaft.
2. Eine
Weiterverarbeitung sowie der Export unserer Produkte sind nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch uns zulässig.
VI. Zahlung, Aufrechnung und Zückbehaltung
1. Falls nichts
anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Leistungen innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Gewährung von Skonti und
sonstiger Rabatte durch uns bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Dabei gilt der Vorbehalt, dass ein Skontoabzug unzulässig ist,
soweit nicht alle von uns früher in Rechnung gestellten Lieferungen
ausgeglichen sind. Die Skontierfrist beträgt 8 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Grundlage für die Skontoberechnung ist der Netto-Warenwert nach Abzug von etwaigen
Rabatten und von uns etwa übernommener Kosten z. B. für Verpackung, Fracht usw.. Scheck- oder Wechselzahlungen müssen wir nicht
akzeptieren. Gegebenenfalls werden Schecks oder Wechsel nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit mit dem Verlangen der Zahlung in bar oder per
Überweisung zurückgegeben werden.
2. Eine
Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann uns
gegenüber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
bzw. Rechten erfolgen.
VII. Rücktritt
1. Treten
wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen unseres Kunden
ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt,
unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die
Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach
fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Wir können
ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde frühere Leistungen von uns
nicht vertragsgemäß bezahlt hat.
3. Vertragsverletzungen
des Kunden berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jede weitere
Lieferung und Leistung an den Kunden einzustellen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Zum Rücktritt
sind wir auch berechtigt, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht
erbringt, insbesondere die Annahme unserer Leistungen verweigert.
5. Im Falle des
Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, eine etwa bereits erhaltene Leistung an
uns zurückzugewähren bzw. deren Wegnahme zu dulden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns
gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender
Forderungen, gleich welchen Rechtsgrund sie haben, in unserem Eigentum. Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum einschließlich aller daraus
herrührender Rechte auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
2. Unser Kunde
ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr und unter der Voraussetzung berechtigt, dass er die Ware an
seinen Abnehmer unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußert und im Verhältnis
zwischen ihm und seinem Kunden kein Abtretungsverbot besteht. Außerdem erlischt
die Verfügungsberechtigung unseres Kunden, wenn wir ihm die Weiterveräußerung
untersagen und/oder wenn er in Verzug gerät.
3. Alle
Forderungen unseres Kunden aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten
Waren werden bereits jetzt in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Forderung an uns abgetreten. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Wir
ermächtigen unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen
für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Bei Zahlungsverzug unseres
Kunden uns gegenüber sind wir berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen. Der
Kunde ist dann verpflichtet, uns sämtliche für den Einzug der Forderung
erforderlichen Informationen zu erteilen und die damit im Zusammenhang
stehenden Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen.
4. Übersteigt
der Wert der für unsere jeweiligen Gesamtforderungen bestehenden Sicherheiten
(Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen) den Wert unserer fälligen
Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, die darüber hinaus gehenden
Sicherheiten auf Verlangen unseres Kunden nach unserer Wahl freizugeben.
5. Greift ein
Gerichtsvollzieher oder sonst ein Dritter auf unsere Vorbehaltsware zu, ist
unser Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
entsprechend zu informieren.
6. Unser Kunde
hat die Vorbehaltsware sorgfältig sowie sicher aufzubewahren und pfleglich zu
behandeln. Er verpflichtet sich, uns von Schäden oder einem Abhandenkommen
unverzüglich zu benachrichtigen.
7. kommt unser
Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, ist unser Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware nach unserer Wahl
an uns herauszugeben oder an jedem Ort deren Wegnahme zu dulden. Dabei obliegt
ihm auch die Verpflichtung zur genauen Bezeichnung des Ortes, an dem sich die
Vorbehaltsware befindet. Unseren ungehinderten Zugang zur Vorbehaltsware hat er
zu gewährleisten.
8. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wird die Ware, gleich aus welchem Grund, zurückgenommen, sind wir berechtigt,
10% des Auftragspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für unsere
mit der Rücknahme verbundenen Aufwendungen pauschal in Rechnung zu stellen bzw.
eine für die zurückgenommene Ware etwa zu erstellende Gutschrift entsprechend
zu reduzieren. Die Geltendmachung höherer Kosten bzw. weiterer Ansprüche,
insbesondere auch wegen entgangenen Gewinns, bleibt hiervon unberührt.
9. Wir sind
berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder
versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem
erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
IX. Mängelhaftung
1. Unsere
Haftung für Mängel unserer Leistungen beschränkt sich nach unserer Wahl
zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl
eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen. Schadensersatzansprüche unserer Kunden wegen Folgeschäden sind
ausgeschlossen.
2. Beanstandungen
der Ware oder unserer Leistungen müssen uns sofort, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang schriftlich vorgebracht werden. Werden Mängel nicht
rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen alle
Gewährleistungsansprüche des Kunden.
Die Gewährleistung erlischt außerdem, wenn an unserem
Leistungsgegenstand vom Kunden oder von dritter Seite Veränderungen vorgenommen
wurden.
3. Für Mängel,
die durch Gebrauchsbedingten Verschleiß, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Anwendung, Behandlung, Bedienung oder Aufbewahrung bzw.
außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft uns keinerlei
Gewährleistungspflicht. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Verwendung
unserer Produkte und Waren obliegt unserem Kunden.
4. Durch
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung werden die ursprünglichen
Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.
5. Schadensersatzansprüche
unseres Kunden, gleich welcher Art, insbesondere aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch
zugunsten unserer Mitarbeiter und Vertreter.
X. Gerichtsstand, Erfüllungsort und
anwendbares Recht
1. Gerichtsstand
und Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist der
Verwaltungssitz unseres Unternehmens.
2. Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Xl. Schlussbestimmung
Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die den
angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreicht.