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Warengruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Firma Putzteufel-Shop


(Stand: Januar 2004)


 






I.          Allgemeines


1.         Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nach­stehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es dabei einer nochmaligen Bezugnahme auf unsere Geschäftsbedingungen bedarf. Die Geltung unserer Geschäftsbedingungen tritt mit der Annahme des jeweiligen An­gebotes ein, spätestens mit der Entgegennahme der Ware bzw. sonstigen Leistung.


2.         Abweichenden Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wird hiermit aus­drücklich widersprochen. Sie sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch Schweigen werden abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner keinesfalls Vertragsinhalt.


3.         Zusicherung, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksam­keit unserer schriftlichen Bestätigung.


4.         Die für uns geltenden Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.


5.         Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz).


 


II.         Vertragsabschluß


1.         Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend.


2.         Texte und Abbildungen in Prospekten, Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen sind nur annähernd maßgebend. Die Möglichkeit zur Berichtigung bzw. Abänderung insbesondere bei Irrtümern und technischer Notwendigkeit behalten wir uns ausdrücklich vor.


3.         Für die Eignung der von uns gelieferten Ware zur Erreichung eines bestimmten Zwecks wird ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zusicherung keine Gewähr übernommen.


 


III.        Preise und Gefahrübergang


1.         Ist schriftlich nichts anderes vereinbart bzw. durch uns schriftlich bestätigt, gelten die Preise unserer jeweils im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preislisten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


2.         Abweichend vereinbarte Preise bei Abnahme bestimmter Mengen gelten nur, wenn diese Mengen auch vereinbarungsgemäß abgenommen werden.


3.         Bei der Versendung ins Ausland gehen Zölle sowie alle sonstigen Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und Kosten zu Lasten unseres Kunden, sind im Preis also nicht enthalten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.


4.         Unsere Preise gelten in EURO, soweit sie nicht ausdrücklich als DM-Preise ausgewiesen sind.


 


IV.        Lieferung, Verpackung, Gefahrtragung und Rücknahme


1.         Fristen und Termine für die Lieferung bzw. Erbringung unserer Leistungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt haben, sind unverbindlich.


2.         Bei Überschreitung verbindlicher Fristen und Termine ist unser Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht unseren Kunden erst nach dem Ende dieser Nachfrist zu. Haben bereits Teillieferungen stattgefunden, besteht das Rücktrittsrecht nur für die noch nicht gelieferte Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages habe für unseren Kunden nachweislich kein Interesse mehr.


3.         Im Übrigen sind Ersatzansprüche unseres Kunden wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


4.         Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich unser Kunde mit seinen Vertragspflichten — innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen — in Verzug befindet.


5.         Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt, wie z. B. Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe und die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Leistungsverpflichtung. Sollte durch solche Ereignisse unsere Leistung erst mehr als drei Monate nach dem vorgesehenen Termin möglich sein, sind wir berechtigt, die am Tage der Leistung gültigen Preise zu berechnen.


6.         Fracht- und Vorfrachtkosten sowie die Kosten einer vom Kunden gewünschten Verpackung, die über die werksübliche Verpackung hinausgeht, trägt unser Kunde.


7.         Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt such im Falle frachtfreier Lieferung.


6.         Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen, der dann auch die hierfür anfallenden Kosten trägt.


g,         Die Rücksendung von Ware ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sie hat frachtfrei in unversehrtem Zustand unserer Originalverpackung zu erfolgen. Angebrochene Gebinde und Packungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.


10.        Für den Fall der Rücknahme behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Netto-Listenpreises der zurückgenommenen Ware vor.


11.        Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.


12.        Teillieferungen müssen angenommen und anschließend bezahlt werden.


 


V.         Weiterverkauf


1.         Der Weiterverkauf unserer Ware ist nur in Originalverpackungen gestattet. Die Um- und Abfüllung unserer Produkte in andere Verpackungen zum Zwecke der Weiterveräußerung ist nicht statthaft.


2.         Eine Weiterverarbeitung sowie der Export unserer Produkte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns zulässig.


 


VI.        Zahlung, Aufrechnung und Zückbehaltung


1.         Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Leistungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Gewährung von Skonti und sonstiger Rabatte durch uns bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dabei gilt der Vorbehalt, dass ein Skontoabzug unzulässig ist, soweit nicht alle von uns früher in Rechnung gestellten Lieferungen ausgeglichen sind. Die Skontierfrist beträgt 8 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Grundlage für die Skontoberechnung ist der Netto-Warenwert nach Abzug von etwaigen Rabatten und von uns etwa übernommener Kosten z. B. für Verpackung, Fracht usw.. Scheck- oder Wechselzahlungen müssen wir nicht akzeptieren. Gegebenenfalls werden Schecks oder Wechsel nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit mit dem Verlangen der Zahlung in bar oder per Überweisung zurückgegeben werden.


2.         Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann uns gegenüber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bzw. Rechten erfolgen.


 


VII.       Rücktritt


1.         Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen unseres Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


2.         Wir können ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde frühere Leistungen von uns nicht vertragsgemäß bezahlt hat.


3.         Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jede weitere Lieferung und Leistung an den Kunden einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.


4.         Zum Rücktritt sind wir auch berechtigt, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, insbesondere die Annahme unserer Leistungen verweigert.


5.         Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, eine etwa bereits erhaltene Leistung an uns zurückzugewähren bzw. deren Wegnahme zu dulden.


 


VIII.      Eigentumsvorbehalt


1.         Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, gleich welchen Rechtsgrund sie haben, in unserem Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum einschließlich aller daraus herrührender Rechte auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.


2.         Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter der Voraussetzung berechtigt, dass er die Ware an seinen Abnehmer unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußert und im Verhältnis zwischen ihm und seinem Kunden kein Abtretungsverbot besteht. Außerdem erlischt die Verfügungsberechtigung unseres Kunden, wenn wir ihm die Weiterveräußerung untersagen und/oder wenn er in Verzug gerät.


3.         Alle Forderungen unseres Kunden aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren werden bereits jetzt in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung an uns abgetreten. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Wir ermächtigen unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden uns gegenüber sind wir berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns sämtliche für den Einzug der Forderung erforderlichen Informationen zu erteilen und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen.


4.         Übersteigt der Wert der für unsere jeweiligen Gesamtforderungen bestehenden Sicherheiten (Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen) den Wert unserer fälligen Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, die darüber hinaus gehenden Sicherheiten auf Verlangen unseres Kunden nach unserer Wahl freizugeben.


5.         Greift ein Gerichtsvollzieher oder sonst ein Dritter auf unsere Vorbehaltsware zu, ist unser Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich entsprechend zu informieren.


6.         Unser Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig sowie sicher aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich, uns von Schäden oder einem Abhandenkommen unverzüglich zu benachrichtigen.


7.         kommt unser Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist unser Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware nach unserer Wahl an uns herauszugeben oder an jedem Ort deren Wegnahme zu dulden. Dabei obliegt ihm auch die Verpflichtung zur genauen Bezeichnung des Ortes, an dem sich die Vorbehaltsware befindet. Unseren ungehinderten Zugang zur Vorbehaltsware hat er zu gewährleisten.


8.         Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird die Ware, gleich aus welchem Grund, zurückgenommen, sind wir berechtigt, 10% des Auftragspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für unsere mit der Rücknahme verbundenen Aufwendungen pauschal in Rechnung zu stellen bzw. eine für die zurückgenommene Ware etwa zu erstellende Gutschrift entsprechend zu reduzieren. Die Geltendmachung höherer Kosten bzw. weiterer Ansprüche, insbesondere auch wegen entgangenen Gewinns, bleibt hiervon unberührt.


9.         Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.


 


IX.        Mängelhaftung


1.         Unsere Haftung für Mängel unserer Leistungen beschränkt sich nach unserer Wahl zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche unserer Kunden wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.


2.         Beanstandungen der Ware oder unserer Leistungen müssen uns sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich vorgebracht werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des Kunden.


Die Gewährleistung erlischt außerdem, wenn an unserem Leistungsgegenstand vom Kunden oder von dritter Seite Veränderungen vorgenommen wurden.


3.         Für Mängel, die durch Gebrauchsbedingten Verschleiß, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Anwendung, Behandlung, Bedienung oder Aufbewahrung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft uns keinerlei Gewährleistungspflicht. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Verwendung unserer Produkte und Waren obliegt unserem Kunden.


4.         Durch Maßnahmen zur Mängelbeseitigung werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.


5.         Schadensersatzansprüche unseres Kunden, gleich welcher Art, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Vertreter.


 


X.         Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht


1.         Gerichtsstand und Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist der Verwaltungssitz unseres Unternehmens.


2.         Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 


Xl.        Schlussbestimmung


Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreicht.




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